- Was steckt hinter einer IP-Adresse?
- Warum ist die Speicherung dringend notwendig?
- Was sieht das Gesetz konkret vor?
- Die Haltung der CDU: Datenschutz darf kein Schutzschild für Täter sein
Was steckt hinter einer IP-Adresse?
Jedes Gerät, das eine Verbindung ins Internet aufbaut, erhält vom Anbieter eine eindeutige Kennnummer: die IP-Adresse. Sie funktioniert wie ein Kfz-Kennzeichen: Sie identifiziert nicht die Person, aber den Anschluss, über den jemand zu einem bestimmten Zeitpunkt online war. Für Polizei und Staatsanwaltschaft ist sie oft der einzige digitale Hinweis auf einen Täter. Ohne diese IP-Adresse bleiben Täter im Internet anonym – und ohne Identifizierung wird der Schutz der Opfer und die Bestrafung der Täter unmöglich.
Warum ist die Speicherung dringend notwendig?
Die Kriminalität im Netz wächst: Kinderpornographie, organisierter Drogenhandel über Darknet-Plattformen, selbst die Planung von Terroranschlägen – all das hinterlässt digitale Spuren, die mit der IP-Adresse beginnen. Gerade Kinderpornographie ist eines der schlimmsten Verbrechen, die das Strafrecht kennt. Täter müssen schnell aufgespürt, gestoppt und konsequent bestraft werden. Nur so kann jahrelange Hilflosigkeit gegenüber dem vermeintlich anonymen Täter enden. Nur so können Kinder aus den Händen ihrer Schänder geholt werden.
Viel zu oft scheitern Ermittlungsverfahren selbst beim Echtzeit-Handeln der Behörden daran, dass Internetanbieter die Verbindungsdaten unterschiedlich handhaben – manche speichern IP-Adressen erst gar nicht. Was nicht gespeichert wird, kann auch nicht für Ermittlungen genutzt werden. Jeden Tag ohne IP-Adressenspeicherung fehlen der Staatsanwaltschaft und der Polizei wichtige Instrumente, um Bürgerinnen und Bürger und vor allem Kinder zu schützen.
Was sieht das Gesetz konkret vor?
Der Gesetzentwurf, den das Bundeskabinett morgen beschließt, verpflichtet Internetanbieter zur einheitlichen Speicherung von IP-Adressen für drei Monate. Die Speicherung betrifft ausschließlich die Zuordnung einer IP-Adresse zu einem Anschluss zu einem bestimmten Zeitpunkt – keine Kommunikationsinhalte, keine Standortdaten, keine Bewegungsprofile. Der Abruf durch Behörden bleibt anlassbezogen und setzt einen konkreten Tatverdacht voraus. Mit dem Kabinettsbeschluss wird der Entwurf an den Bundestag weitergeleitet. Dort wird er in den kommenden Wochen beraten und abgestimmt.
Foto: Imago: Zoonar
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Die Haltung der CDU: Datenschutz darf kein Schutzschild für Täter sein
Die CDU hat dieses Gesetz über Jahre gefordert und in der Koalition nun auf den Weg gebracht. Günter Krings, rechtspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, bringt es auf den Punkt: „Datenschutz darf nicht zum Täterschutz werden.“ Die IP-Adressenspeicherung ist ein angemessenes, rechtlich abgesichertes Instrument. Für die CDU gilt: Täter aufspüren, stoppen, bestrafen. Die CDU wird dafür sorgen, dass dieses Gesetz zügig verabschiedet wird.
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