Mitbestimmung im Betrieb ist ein zentrales Recht der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Ein wichtiges Thema, mit dem sich auch die Rheinberger CDA (Christlich Demokratische Arbeitnehmerschaft), als Sozial-Flügel ihrer Mutterpartei CDU, regelmäßig auseinander setzt und beschäftigt. Denn Betriebsräte stellen eine wichtige Stütze für die Arbeit im Unternehmen dar.
Wie der eigene Arbeitsplatz aussehen soll, wie die Pausenzeiten geregelt sind, Weiterbildungsmöglichkeiten, Lohnzuschläge oder Unfallprävention sind dabei nur ein kleiner Ausschnitt aus den vielen Themen die im Arbeitsalltag vom Betriebsrat mit gestaltet werden.
Eine starke Belegschaft ist das Kapital eines jeden Unternehmens. Um so wichtiger ist ein gesundes Betriebsklima im Unternehmen, denn es geht nicht nur ausschließlich um die Bezahlung. „Mitarbeiter müssen nicht nur angemessen vergütet werden, sondern manchmal sind es scheinbare Nebensächlichkeiten die für Motivation und Zufriedenheit sorgen. Sei es die Qualität der Verpflegung in Kantinen, die Einführung eines Bonussystem für besondere Leistungen oder schlicht die Mitsprache, wie Überstunden vergütet oder abgebaut werden”, weiß der Vorsitzende der Rheinberger CDA, Fabian Rus, aus eigener Erfahrung.
Die Mitarbeiter können durch die Betriebsräte besser ihre Rechte durchsetzen. Es können Lösungen vor Ort gesucht werden oder auch zwischen den Interessen des Unternehmens und der Belegschaft vermittelt werden. „Der Betriebsrat ist sehr nah am Geschehen, kennt die Bedürfnisse der Kollegen und weiß genau was den Mitarbeitern unter den Nägeln brennt”, so der Sozialpolitiker und Rheinberger CDA Vorsitzende Fabian Rus weiter.
Leider werden Betriebsräte oftmals als „Gegner der Unternehmen” wahrgenommen, weshalb stellenweise von der Gründung eines Betriebsrates abstand genommen wird.
„Gerade weil in Anbetracht der leider großen Zahl befristeter Arbeitsverhältnisse der erste Schritt zur Gründung eines Betriebsrates nicht immer einfach fällt, möchten wir als CDA die Initiatoren von Betriebsratsgründungen besser schützen. Deswegen fordern wir die Betriebsratsgründungen zu erleichtern und einen Kündigungsschutz für Betriebsratsgründer schon vor der Einladung zur Wahlversammlung”, erklärt der stellv. Rheinberger CDA Vorsitzende Andreas Will.
Regelmäßig finden alle vier Jahre von März bis Mai die Wahlen bestehender Betriebsräte statt.
Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Leiharbeiter, die länger als drei Monate im Betrieb eingesetzt werden. Was viele nicht wissen: auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die sich in „Elternzeit” befinden, sind Wahlberechtigte.
Eine Briefwahl ist auch hier möglich und erlaubt.
Sollte in einem Betrieb noch kein Betriebsrat bestehen, kann dieser gegründet werden.Dabei können mindestens drei Wahlberechtigte zur Wahlversammlung einladen. Dabei unterstützen Gewerkschaften, sofern im Unternehmen durch Mitgliedschaft mindestens eines Beschäftigten vertreten, gerne die Belegschaft.
Auch die Christlich-Demokratische Arbeitnehmerschaft ist gerne beratend tätig wenn es um die Gründung eines Betriebsrates geht. Mitglieder der CDA engagieren sich unter anderem für sichere und auskömmliche Renten, für eine auf Beschäftigung ausgerichtete Arbeitsmarktpolitik, für Gesundheitsschutz in der Arbeitswelt, für eine menschenwürdige Pflege, für verlässliche und solidarische Sozialversicherungen.
Für nähere Informationen oder bei Interesse einer Mitarbeit steht die CDA-Bund.de oder auch der Rheinberger CDA-Vorsitzende Fabian Rus (E-Mail: fabian.rus@cdu-rheinberg.de ) gerne zur Seite.