Achtung Frist – Stundung von Sozialversicherungbeiträgen für März und April

Eine Stundung von Sozialversicherungbeiträgen für von der Corona-Krise betroffene Unternehmen für März und April ist möglich. Die FRIST endet heute am 26.03.2020.

Weitere Informationen und einen Musterantrag dazu finde Sie hier: klick