Eine Stundung von Sozialversicherungbeiträgen für von der Corona-Krise betroffene Unternehmen für März und April ist möglich. Die FRIST endet heute am 26.03.2020.
Weitere Informationen und einen Musterantrag dazu finde Sie hier: klick
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Eine Stundung von Sozialversicherungbeiträgen für von der Corona-Krise betroffene Unternehmen für März und April ist möglich. Die FRIST endet heute am 26.03.2020.
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